Ratgeber
Gewerbeanmeldung ohne eigenes Büro
Für ein Gewerbe brauchen Sie keine Büroräume. Sie brauchen eine Anschrift, an der Ihr Betrieb liegt, und Behörden, die sie akzeptieren. So gehen Sie Schritt für Schritt vor.
Wo und wann Sie das Gewerbe anmelden
Wer ein stehendes Gewerbe selbständig beginnt, muss das nach § 14 der Gewerbeordnung der zuständigen Behörde anzeigen. Zuständig ist in der Regel das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der Ihr Betrieb liegt. Viele Kommunen bieten die Anzeige online an. Melden Sie den Beginn gleichzeitig mit dem Start Ihrer Tätigkeit.
Ausnahme: freie Berufe
Freiberufler im Sinne des Einkommensteuerrechts, etwa Ärzte, Architekten oder Übersetzer, melden kein Gewerbe an. Sie wenden sich direkt an das Finanzamt. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt. Fragen Sie dort nach, bevor Sie sich beim Gewerbeamt melden.
Welche Anschrift Sie angeben
Viele Gründer geben ihre Wohnadresse an und arbeiten von dort aus. Wenn Sie stattdessen eine gemietete Anschrift angeben möchten, ist das eine Frage an die Behörde. Sie prüft, ob an dieser Adresse Ihr Betrieb liegt und ob Sie dort erreichbar sind. Das Existenzgründungsportal des Bundes empfiehlt, solche Fragen offen und vorab mit Gewerbeamt und Finanzamt zu besprechen.
Diese Fragen helfen beim Gespräch mit dem Gewerbeamt
- Welche Anschrift wird als Betriebsstätte eingetragen, wenn ich überwiegend von zu Hause oder unterwegs arbeite?
- Akzeptieren Sie eine gemietete Anschrift mit Postannahme als zusätzliche Anschrift?
- Verlangen Sie einen Nachweis, dass ich an der Adresse tatsächlich erreichbar bin, etwa einen Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters?
- Wohin schicken Sie Post und Bescheide, und wie melde ich später eine Änderung?
Danach: Fragebogen beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Sie reichen dort den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ein, in der Regel elektronisch über ELSTER. Darin geben Sie unter anderem Ihre Anschrift und die erwarteten Einkünfte an. Behördenpost geht an diese Anschrift, siehe ladungsfähige Anschrift.
Wenn Sie eine Adresse von Metz-Box nutzen möchten
Besprechen Sie die Anschrift mit Gewerbeamt und Finanzamt, bevor Sie buchen. Unsere Anschrift lautet Industriestraße 8, 68542 Heddesheim. Wir nehmen Ihre Post an, Sie können vor Ort arbeiten und uns erreichen Sie Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr. Welche Anschrift Ihr Amt im Einzelfall akzeptiert, kann nur das Amt beantworten. Mehr zu den Paketen: Geschäftsadresse für Gründer.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Büro, um ein Gewerbe anzumelden?
Nein. Ein Gewerbe lässt sich auch von zu Hause aus betreiben. Wichtig ist, dass Sie eine Anschrift angeben, die zu Ihrem Betrieb passt.
Wer ist für die Gewerbeanmeldung zuständig?
Die Gewerbeanzeige geht nach § 14 GewO an die zuständige Behörde. In der Praxis ist das das Gewerbeamt der Gemeinde, in der Ihr Betrieb liegt.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe. Sie melden sich beim Finanzamt.
Kann ich eine gemietete Adresse bei der Gewerbeanmeldung angeben?
Das entscheidet das zuständige Amt im Einzelfall. Fragen Sie vorher nach.
Quellen
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